19.01.2022
Die aktuellen Corona-Regeln (ab 13. Januar 2022)
Seit dem 13. Oktober gelten in NRW neue Corona-Regeln - auch für Sportarten in Innenräumen und Schwimmhallen.
Aktuell gilt allerdings die Regel 2G+ !!
Das bedeutet, dass neben dem Impfnachweis und einem Lichtbildausweis auch ein offizielles Testdokument vorgelegt werden muss, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Diese Nachweispflicht entfällt für Personen,
- die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder
- in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Eine Erklärung zu den aktuellen Regeln gibt es vom Land NRW.
Quelle Grafiken: Land NRW
Eine Erklärung zu den aktuellen Regeln gibt es vom Land NRW.
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